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Kalte Progression: Welche Maßnahmen sind für 2025 geplant?

Das Einkommensteuergesetz sieht vor, dass die steuerliche Mehrbelastung durch die sogenannte kalte Progression jährlich abzugelten ist. Dies erfolgt durch eine Anpassung der Grenzbeträge des Einkommensteuertarifes und vieler Absetzbeträge. Neben dieser Anpassung sind weitere Änderungen für 2025 geplant (Eckpunkte):

Die Gesetzwerdung der Maßnahmen und die entsprechenden notwendigen Verordnungen waren bei Drucklegung noch abzuwarten.

Stand: 25. September 2024

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